TEILNAHMEBEDINGUNGEN WAVE CLUB21 – DAS TREUEPROGRAMM

 

  1. Die SHT Haustechnik GmbH (im Folgenden „SHT“ genannt) richtet das hier beschriebene Angebot (im Folgenden „Mehrwertprogramm“ genannt) an ihre gewerblichen Kunden und sonstige Unternehmen/Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches. Kunden oder Unternehmen, die dieses Angebot annehmen, werden im Folgenden „Teilnehmer“ genannt, und stimmen durch ihre Teilnahme und den nachfolgend festgelegten Teilnahmebedingungen vollinhaltlich zu.
  2. SHT ist berechtigt, ihre Kunden oder andere Unternehmen nach ihrem eigenen Ermessen zur Teilnahme an diesem Mehrwertprogramm einzuladen. Ein bestehender oder potenzieller Kunde hat keinen Anspruch gegenüber der SHT, zu diesem Mehrwertprogramm eingeladen zu sein. Pro SHT-Kundennummer ist nur eine Anmeldung zur Teilnahme möglich. Unterjährige Kundennummern-Änderungen werden nicht berücksichtigt. 
  3. Die Anmeldung für die Teilnahme an diesem Mehrwertprogramm hat ausschließlich über die Internet-Seite www.sht-waveclub.at zu erfolgen. Durch die Anmeldung werden die gegenständlichen Teilnahmebedingungen uneingeschränkt akzeptiert.
  4. Das Ziel des Mehrwertprogrammes ist die Bindung der teilnehmenden Kunden bzw. Unternehmen an SHT. Gemäß den vorliegenden Bedingungen erhalten die Teilnehmer des Mehrwertprogramms „Waves“ für Ihre getätigten Umsätze, Online und in den ISZ Abholmärkten österreichweit, für die Produkte aus den Kategorien Eigenmarken (ALVA, Passion), Installation, Wärmepumpe, Elektrosortiment und Bad & Energie Service. Die Teilnehmer können angesparte Waves bis zum Ende vom Folgejahr gegen Prämien eintauschen, wie in diesen Teilnahmebedingungen näher festgelegt, wobei unter „Prämien“ ausschließlich Sachgeschenke, Reisen und Veranstaltungen aus dem dafür vorgesehenen Prämienangebot zu verstehen sind. Am Ende eines Kalenderjahres werden die gesammelten und nicht eingetauschten Waves vom Vorjahr (z. B.: am 31.12.2021 werden alle noch nicht eingelösten Waves aus dem Jahr 2020 und zuvor) anspruchslos gelöscht. 
  5. Die Teilnahme am Mehrwertprogramm unterliegt keinem Mindestumsatz. Der Anspruch auf Waves entsteht ausschließlich durch den daraus fakturierten Umsatz. Im Fall der Retournierung von im Rahmen des Mehrwertprogramms erworbener Ware bedeutet das automatisch auch den Abzug der dafür angerechneten Waves.
  6. Für die Ermittlung aller genannten Werte werden ausschließlich Daten aus dem SHT-eigenen Rechnungswesen herangezogen. SHT ist berechtigt, ausschließlich nach eigenem Ermessen darüber Erklärungen abzugeben. Den Teilnehmern steht kein Einblick in die Bücher von SHT zu.
  7. SHT wird nach Ende des Programms die Teilnehmer über allfällige Ansprüche auf Prämien informieren. Die Information erfolgt über die Internet-Seite www.sht-waveclub.at. Die Teilnehmer stimmen zu, dass die organisatorische Abwicklung der Geltendmachung von Prämienansprüchen über waveclub.at erfolgen wird. Dies umfasst zum Beispiel die konkrete Auswahl einer bestimmten Prämie und die Anforderung der Zustellung oder Bereitstellung.
  8. Prämien und Preise sind ausschließlich auf www.sht-waveclub.at abgebildet, ebenso nähere Angaben zu deren Beschaffenheit. SHT behält es sich vor, andere, gleichwertige Prämien oder Preise, als auf www.sht-waveclub.at dargestellt, an die Teilnehmer auszufolgen und dadurch seine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen und aus dem zugrundeliegenden Geschäft zu erfüllen. Die Teilnehmer nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Darstellungen von Prämien oder Preisen beispielhafter oder symbolhafter Natur sind. Abbildungs- und Druckfehler sind vorbehalten. Eine Barablöse von Prämien ist nicht möglich.
  9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat allfällige mit dem Preis oder Prämie anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren selbst zu tragen bzw. abzuführen. Die Haftung von SHT, ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit diesem Mehrwertprogramm, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
  10. Ein Teilnehmer kann die Teilnahme an diesem Mehrwertprogramm jederzeit kündigen, indem er seine Anmeldung auf www.sht-waveclub.at widerruft. Eine andere Form der Kündigung ist nicht möglich. Mit der Kündigung durch einen Teilnehmer verliert dieser ersatzlos jeglichen Anspruch auf allfällige Prämien.
  11. SHT hat das Recht, Teilnehmer zu kündigen, wenn diese ihren Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus Geschäften oder Verträgen mit SHT nicht nachkommen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Die Kündigung erfolgt durch Entzug der Zugangsberechtigung zu www.sht-waveclub.at. Eine gesonderte Benachrichtigung ist nicht erforderlich. Wenn über das Vermögen eines Teilnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, endet die Teilnahme an diesem Mehrwertprogramm automatisch mit sofortiger Wirkung. In all diesen Fällen verlieren die gekündigten Teilnehmer ersatzlos allfällige Ansprüche auf Prämien.
  12. Ein Teilnehmer stimmt zu, dass für den Betrieb und die Durchführung dieses Mehrwertprogramms seine personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden. Der Teilnehmer stimmt ferner zu, dass diese Daten von SHT für Marketingzwecke verwendet werden. SHT ist verpflichtet, diese Daten nach geltendem Recht (insbesondere gemäß Bestimmungen des DSG und ab 25.05.2018 der DSVGO) und mittels geeigneter technischer und organisatorischer Mittel zu schützen. SHT verpflichtet sich diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern es sich nicht um Erfüllungsgehilfen handelt, die für die Abwicklung dieses Mehrwertprogramms notwendig sind. Ein Teilnehmer kann seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich widerrufen (Email an info@sht-gruppe.at).  
  13. Ein Teilnehmer verpflichtet sich, Zugangsdaten zu der Internet-Seite www.sht-waveclub.at, die ihm von SHT übermittelt werden, vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Sollte aus einer Verletzung dieser Pflicht Schaden entstehen, so ist dieser vom Teilnehmer selbst zu tragen. Ein allfälliger Schaden von Dritten, der aus einer solchen Verletzung entsteht, ist ebenfalls vom Teilnehmer zu tragen. SHT ist in diesem Fall schad- und klaglos zu halten.
  14. Ein Teilnehmer stimmt zu, dass er während seiner Teilnahme einen elektronischen Newsletter zu diesem Mehrwertprogramm erhalten wird. Eine von der Teilnahme gesonderte Abmeldung von diesem Newsletter ist nicht möglich.
  15. SHT behält sich eine jederzeitige Änderung dieser Teilnahmebedingungen vor. Diese gilt gegebenenfalls, wenn sie auf www.sht-waveclub.at publiziert wird. Eine gesonderte Benachrichtigung der Teilnehmer ist nicht erforderlich.
  16. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  17. Für alle Angelegenheiten, die aus der Teilnahme an diesem Mehrwertprogramm folgen, gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für SHT sachlich zuständige Gericht in Wien.

SHT Haustechnik GmbH

Dezember 2020